Abmahnwelle Google Fonts

Dienstag, 1. November 2022

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt.
Deshalb kam es zuletzt immer wieder zu Abmahnwellen (Schadensersatzforderung) gegen Website-Betreiber die diesen Google-Service nutzen.

Hintergrund

Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher (einschließlich ihrer IP-Adresse) an Google übermittelt. Dadurch hat der jeweilige Website-Besucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt.

Aktuell

Sollten Sie noch Remote eingebundene Schriften von Google verwenden, ersetzen sie diese besser durch lokal auf dem Webserver gehostete Schriften (können bei Google heruntergeladen werden).

Zukunft

Für die Zukunft ist zu erwarten das auf der Basis des obigen Urteils auch weitere Dienste abgemahnt werden bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden.

Viele dieser Dienste können auch lokal betrieben werden (Empfehlung), bei anderen hingegen wird es wohl notwendig sich die Zustimmung des Nutzers einzuholen bevor sie genutzt werden (Twitter-Tweets, Google Maps etc.).